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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Wer hat Text DIN 1846? | 8 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 790063 | ||
Datum | 09.06.2014 21:14 MSG-Nr: [ 790063 ] | 2704 x gelesen | ||
Geschrieben von Gregor S. - Sind Faltleitkegel mit LED-Leuchte zulässig? Als Fahrzeugbeladung? Ja, die Gewichts- und Raumreserve darfst du füllen wie du willst. Als Kinderspielzeug? Ja, wenn sie die entsprechende CE-Kennzeichnung haben (was dem Vernehmen nach bei bestimmten Exemplaren der Fall ist). Als Verkehrszeichen 610? Nein, weil sie ein andere Signalbild haben. (ob das irgendeine Bedeutung für die Verwendbarkeit durch die Feuerwehr hat ist ein anderes Thema) Im UVV-Sinne? Musst du selber beurteilen und entscheiden: Kann ein sicherheitsrelevantes Gerät, das die einschlägigen Vorgaben für Standsicherheit, Rückstrahlwerte sowie aktive Lichtwerte nicht erfüllt ausreichend Sicherheit bzw. genau so viel Sicherheit bieten, wie die am Markt problemlos verfügbaren normkonformen Geräte? Wenn deine Beurteilung hier zu einem positiven Ergebnis kommt, darfst du die Dinger aus UVV-Sicht verwenden. | ||||
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