Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Fw-Fahrzeuge nach Landesrichtlinien | 60 Beiträge |
Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 575582 |
Datum | 12.08.2009 16:40 MSG-Nr: [ 575582 ] | 29765 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
Staffellöschfahrzeug
Staffellöschfahrzeug
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Kreisbrandmeister
Landesfeuerwehrverband
Landkreis
Geschrieben von Thorben Gruhl
Führt Niedersachsen aber gerade wieder ein. Siehe Entwurf der FwOrgVO
Genau, zu meinem Leidwesen. Nur interessiert das fast niemanden.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens habe ich zu verschiedenen Punkten wie den m.E. überflüssigen Fahrzeugtypen quasi nach Techn. Weisung (also LF und StLF 10, StLF 20/25 usw.), zur Absenkung der Mindeststärken auf 100 % Reserve und Unterschreitungsmöglichkeit, zur nach wie vor sinnbefreiten Helmkennzeichnung (chaotisches Mischsystem aus Verwaltungsfunktionen und Qualifikationen), zur ebenfalls sinnbefreiten Einführung von Westen für die Atemschutzüberwachung (rennt dann künftig jeder GF in karierter ASÜ-Weste rum, oder geht man im Ministerium von genereller zentraler Überwachung aus? Das wäre allerdings widersprüchlich zu auch vom nds. MI eingeführten FwDV'en!!!) Stellung genommen und die Stellungnahme wurde von meinem StadtBM mit Einverständnis des Stadtkommandos an den Vorstand des KFV geschickt (unser KBM sagte, das wäre ja ganz toll und er werde das in seine Stellungnahme an den LFV aufnehmen, hat er hoffentlich auch gemacht). Der Niederschrift der letzten Sitzung der StBM und GBM unseres LK entnahm ich dann, dass nur die Stadt Peine (also Klartext: ich) Stellung genommen habe (aus den anderen sieben Gemeinden kam nichts). Demnach bin ich offenbar die einzige Führungskraft eines kompletten Landkreises, die dazu was schriftlich unternommen hat.
Soviel zu dem Thema .....
MkG, Sven
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