Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | AGT/PA für TSF-Wehren, war: LF 10/6 und GW-Z als Ersatz für HLF 20/16? | 20 Beiträge |
Autor | Klau8s K8., Twistringen / Niedersachsen | 432132 |
Datum | 10.10.2007 08:31 MSG-Nr: [ 432132 ] | 4556 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Tragkraftspritzenfahrzeug
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Tanklöschfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Standardeinsatzregel
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Feuerwehrdienstvorschrift
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Standardeinsatzregel
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Atemschutzgeräteträger
Hallo,
Geschrieben von Johannes KrauseDas es zwischen menchen Wehren nicht unbedingt große Sypathien bestehen ist mir bekannt, aber wenn dadurch die Einsetzbarkeit leidet, sollte man schleunigst dran arbeiten.
wäre doch endlich mal die Gelegenheit, bestimmte Dinge zu überdenken. Klar, die FwDV 3 schreibt vor, dass ein Innenangriff begonnen werden kann, wenn eine Staffel vor Ort ist. Trotzdem darf der Innenangriff nur begonnen werden, wenn mindestens 4 PA und 4 Träger vor Ort sind.
Hier könnte man ansetzen, würde man ein TSF mit 2 PA ausrüsten, müsste bei einer Alarmierung zumindest ein TLF 8/18 od. 16/24 mitalarmiert werden (TSF baut Löschangriff auf, TLF stellt erste Wasserentnahmestelle und Sicherheitstrupp). Wenn man daraus ein vernünftiges Konzept strickt, kann man das ganze in eine SER umsetzen, UC hat sie beschrieben. Das ganze würde nach meiner Meinung Vorteile bringen u.a.
- zumindest eine Gruppe für den ersten Angriff vor Ort (besser wäre natürlich noch eine zusätzlich Einheit mit 1/5, egal ob mit TSF oder TSF-W, LF8 usw.)
- jede Feuerwehr müsste in ersten Angriff nur 2 PA Träger stellen, wenn gleichzeitig alarmiert werden würde
- es wäre konform der FwDV 3 + 7 und der UVV
- die Feuerwehren müssten zusammen üben, um die SER im Einsatz umzusetzen
- Atemschutzträger machen Fortbildungen auf Gemeinde- oder Stadtebene zusammen usw.
Natürlich müsste sich auch eine Feuerwehr mit Grundausstattung dazu bereiterklären, PA Träger auszubilden. Wenn aber kein Nachwuchs in Sicht ist und sich keine AGT finden gebe ich denen Recht, die behaupten, dass diese Feuerwehren ihre Selbständigkeit verlieren oder auf kurz oder lang die Daseinsberechtigung verloren geht.
Gruß
Klaus
Wer alles verschiebt ist noch lange nicht zukunftsorientiert und Abwasser ist ein Thema, das unbedingt geklärt werden muß.
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| 09.10.2007 20:13 |
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Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg LF 10/6 und GW-Z als Ersatz für HLF 20/16? | |